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Beitragsordnung

  1. Einzelmitglied            240,00 Euro/Jahr
  2. Ehepaar/Familie        360,00 Euro/Jahr
  3. Grundwehrdienstler, Azubis, Studenten 115,00 Euro/Jahr
  4. Jugendliche                60,00 Euro/Jahr
  5. Passive Mitglieder      40,00 Euro/Jahr
  6. Zweitmitgliedschaft.   70,00 Euro/Jahr

 

Zur Mitgliedergruppe (Pos. 2 und 4) gehören nur Ehepaare mit Kindern, solange diese in der Ausbildung sind und das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

1. Arbeitsleistung

Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres, ist jedes aktive Mitglied (Damen bis 65, Herren bis 70) verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden zur Instandsetzung und Pflege der Anlage zu leisten. Wenn diese Stunden nicht abgearbeitet werden,

gilt zusätzlich folgender Beitrag:
          – 60,-Euro
          – 45,- Euro (Jugendliche von 14 – 17 Jahren)
Dieser wird zum 01.06. d. Jahres abgebucht.

Bei evtl. geleisteten Arbeitsstunden nach der Abbuchung werden die 45,00 bzw. 60,00 Euro wieder zurückgebucht.

Wenn der 14. Geburtstag bis zum 30.04. d. J. eintritt, gelten diese Arbeitsdienstpflichten das ganze Jahr, sonst ab dem nächsten Jahr. Wer bis zum 30.04. d. J. 65 (Damen) oder 70 (Herren) wird, ist das ganze Jahr befreit, sonst ab dem nächsten Jahr.

2. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge werden zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist Bedingung zur Auf-nahme in den Delmenhorster Tennis-Club.

 3. Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat (letzter Kündigungstermin 30.11. eines Jahres) zum Jahresende (31.12.) möglich.

4. Zweitmitgliedschaft

>> Antrag